Forderungsanmeldung → Insolvenztabelle
Jede angemeldete Forderung wird gelesen, abgeglichen und in die Tabelle eingestellt — jeder Betrag bis zum Beleg nachvollziehbar.
Auf Grundlage der Insolvenzordnung, für Regelinsolvenzverfahren, Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren.
Das Insolvenzgericht bestellt einen Insolvenzverwalter und bestimmt Berichtstermin und Prüfungstermin.
Der Schuldner behält die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis unter Aufsicht eines Sachwalters.
Bis zu drei Monate zur Vorlage eines Insolvenzplans.
Präventive Restrukturierung außerhalb des Insolvenzverfahrens, in Kraft seit 1. Januar 2021.
Jede Forderungsanmeldung geht unmittelbar beim Insolvenzverwalter ein, nicht bei Gericht (§ 174 InsO); für die Anmeldung ist ein sicherer elektronischer Übermittlungsweg zu eröffnen (§ 174 Abs. 4).
Jede Forderung ist in die Insolvenztabelle einzutragen und die Tabelle bei der Geschäftsstelle niederzulegen (§ 175).
Prüfung der Forderungen nach Betrag und Rang im Prüfungstermin (§ 176).
Aufstellung von Masseverzeichnis, Gläubigerverzeichnis und Vermögensübersicht (§§ 151–153).
Bericht über die wirtschaftliche Lage und ihre Ursachen im Berichtstermin (§ 156).
Führung der Massegelder auf einem Insolvenz-Sonderkonto je Masse.
Rechnungslegung gegenüber dem Insolvenzgericht (§ 66).
Veröffentlichung auf insolvenzbekanntmachungen.de (§ 9).
Das Gesetz ist präzise. Die Tabellenführung dahinter ist weiterhin Handarbeit.
Destatis, März 2026; INDat Report über den VID, März 2026; IWH-Insolvenztrend, Juli 2026.
Das Fallaufkommen stieg 2025 um 10,3%, während sich die Zahl der bestellten Verwalter binnen eines Jahrzehnts nahezu halbiert hat — von 3.557 im Jahr 2016 auf 1.898.
Am 24. Juli 2026 hat das Bundesministerium der Justiz den Entwurf eines Insolvenzamtsträgergesetzes veröffentlicht. Er soll die gerichtsbezogenen Vorauswahllisten durch eine bundesweite Zulassung, eine Pflichtprüfung und ein Bundesregister ersetzen, in dem Qualifikation, Erfahrung und Bearbeitungskapazität jedes Amtsträgers verzeichnet werden. Kapazität wird damit öffentlich nachprüfbar.
Jede angemeldete Forderung wird gelesen, abgeglichen und in die Tabelle eingestellt — jeder Betrag bis zum Beleg nachvollziehbar.
Die Termine werden aus den Daten des Verfahrens selbst vorbereitet.
Nach §§ 151–153 erstellt und gegengeprüft, einschließlich Gläubigerverzeichnis.
Gläubiger erhalten Auskunft ohne Anruf, aus demselben Register.
Rechnungslegung gegenüber dem Gericht und Verteilungen in gesetzlicher Rangfolge, geführt über das Insolvenz-Sonderkonto.
Datenstatus: Diese Seite beschreibt das gesetzliche Amt und das Arbeitsaufkommen, auf die Trustee OS in dieser Jurisdiktion konfiguriert ist. Keine Anbindung an Gerichte; Zahlen stammen aus den genannten öffentlichen Quellen zu den angegebenen Stichtagen, und Verfahren sind zwischen Ländern rechtlich nicht gleichwertig.
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